Bingo-Report von H.E. Bertelsen & Jürgen Heinemann
Bingo, ein verbotenes Spiel?
Der Begriff Bingo schließt
alle Lottosysteme mit ein. Unser deutsches Samstagslotto ist ein reines Bingospiel
nach dem System "6 aus 49". Eine große deutsche Boulevardzeitung
spielt regelmäßig das englische System "15 aus 90". Dieses
System gewinnt auch zunehmend in den Soldaten- und Altenheimen, Diskotheken,
bei Verkaufsfahrten, für Kurgästeveranstaltungen, sogar während
Wahlveranstaltungen an Beliebtheit. Vereine füllen sich mit dieser Art
Lotteriespiel Ihre Vereinskasse.
Wer hat
Bingo erfunden? Nun diese vielen Systeme kann man nicht erfinden. Es gibt
auch kein Patent dafür, da jedes System auf der Basis mathematischer Grundregeln
und Erkenntnisse ersonnen wird und der Veranstalter nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung
seinen entstehenden Gewinn bestimmen muß.
In England und Irland findet man in den Städten etliche in alten Kinos
installierte Bingohallen. Dort sitzen von morgens bis abends fast ausschließlich
Hausfrauen und Rentner bei Tee, Cola und Wasser und paffen eine Zigarette nach
der anderen. Tief in der Halle sieht man eine Person auf einem Podest hinter
einem Bingogerät sitzen und ununterbrochen Zahlen ausrufen. Die Leute in
den Bingohallen müssen höllisch aufpassen, daß Sie keine Zahl
verpassen, da jeder mit mehreren Tickets gleichzeitig spielt um seine Gewinnchancen
zu erhöhen. Hat jemand alle 15 Zahlen angekreuzt muß er "Bingo"
schreien. Er oder Sie hat gewonnen. Großes Raunen in der Halle.
Gewinn kassieren, neue Tickets kaufen und weiter gehts. Neues Spiel, neues
Glück. Es gibt Hausfrauen, die sitzen dort täglich mehrere Stunden
ab, in der Bingo-Report von H.E. Bertelsen & Jürgen Heinemann
Bingo, ein verbotenes Spiel?
Der Begriff Bingo schließt
alle Lottosysteme mit ein. Unser deutsches Samstagslotto ist ein reines Bingospiel
nach dem System "6 aus 49". Eine große deutsche Boulevardzeitung
spielt regelmäßig das englische System "15 aus 90". Dieses
System gewinnt auch zunehmend in den Soldaten- Hoffnung, sie gewinnen Ihren arbeitslosen Männern das Abendbrot.
Was dort erlaubt ist, iAst bei uns in Deutschland, wie in den meisten europäischen
Ländern verboten - Das gewerbliche Ausspielen in der Öffentlichkeit,
so auch in konzessionierten Räumen. Nichtbeachtung wird nach §286
StGB geahndet. Eine Ausnahme bildet das Schaustellergewerbe mit seinen besonderen
Bestimmungen.
Was ist erlaubt?
- Innerhalb geschlossener Club- oder Vereinsfeiern darf jedes Mitglied und
geladener Gast an Bingoveranstaltungen teilnehmen, wenn nach Ausschüttung
aller Preise der Reingewinn abzüglich aller Kosten dem eingetragenen
Verein zugute kommt.
- Bei einer öffentlichen Ausspielung, z.B. in einer Discothek oder Gaststätte,
darf die Teilnahme an der Bingoveranstaltung nichts kosten. Sie darf weder
von einer Leistung abhängig gemacht werden(Kauf eines Getränkes),
noch dürfen sogenannte verschleierte Kosten(erhöhter Eintrittspreis
am Bingoabend) erhoben werden. Unter diesen Voraussetzung dürfen Gewinne
bis zum Einzelwert von EUR 50.- als Kosten geltend gemacht werden. Gewinne
mit höherem Wert müssen privat finanziert werden.
- Für eine öffentliche Ausspielung, bei der die Teilnahme von einer
Leistung abhängig ist, das Bingoticket etwas kostet, oder verschleierte
Kosten vorhanden sind, gilt folgendes: der Durch die Bingoveranstaltung erzielte
Gewinn darf nicht beim Veranstalter verbleiben. Hierbei wird vorher mit einem
eingetragenen Verein oder einer als gemeinnützig anerkannten Institution
vereinbart, daß die Ausspielung zu deren Gunsten geschieht. Die ausgeschütteten
Preise werden von den Einnahmen abgezogen, der verbleibende Gewinn wird -
werbewirksam- abgeführt.
Weiterführende Links: www.bingo.com
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