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Bingoreport
Bingo-Report von H.E. Bertelsen & Jürgen Heinemann

Bingo, ein verbotenes Spiel?

Der Begriff Bingo schließt alle Lottosysteme mit ein. Unser deutsches Samstagslotto ist ein reines Bingospiel nach dem System "6 aus 49". Eine große deutsche Boulevardzeitung spielt regelmäßig das englische System "15 aus 90". Dieses System gewinnt auch zunehmend in den Soldaten- und Altenheimen, Diskotheken, bei Verkaufsfahrten, für Kurgästeveranstaltungen, sogar während Wahlveranstaltungen an Beliebtheit. Vereine füllen sich mit dieser Art Lotteriespiel Ihre Vereinskasse.

Wer hat Bingo erfunden? Nun diese vielen Systeme kann man nicht erfinden. Es gibt auch kein Patent dafür, da jedes System auf der Basis mathematischer Grundregeln und Erkenntnisse ersonnen wird und der Veranstalter nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung seinen entstehenden Gewinn bestimmen muß.

In England und Irland findet man in den Städten etliche in alten Kinos installierte Bingohallen. Dort sitzen von morgens bis abends fast ausschließlich Hausfrauen und Rentner bei Tee, Cola und Wasser und paffen eine Zigarette nach der anderen. Tief in der Halle sieht man eine Person auf einem Podest hinter einem Bingogerät sitzen und ununterbrochen Zahlen ausrufen. Die Leute in den Bingohallen müssen höllisch aufpassen, daß Sie keine Zahl verpassen, da jeder mit mehreren Tickets gleichzeitig spielt um seine Gewinnchancen zu erhöhen. Hat jemand alle 15 Zahlen angekreuzt muß er "Bingo" schreien. Er oder Sie hat gewonnen. Großes Raunen in der Halle.

Gewinn kassieren, neue Tickets kaufen und weiter gehts. Neues Spiel, neues Glück. Es gibt Hausfrauen, die sitzen dort täglich mehrere Stunden ab, in der Bingo-Report von H.E. Bertelsen & Jürgen Heinemann

Bingo, ein verbotenes Spiel?

Der Begriff Bingo schließt alle Lottosysteme mit ein. Unser deutsches Samstagslotto ist ein reines Bingospiel nach dem System "6 aus 49". Eine große deutsche Boulevardzeitung spielt regelmäßig das englische System "15 aus 90". Dieses System gewinnt auch zunehmend in den Soldaten- Hoffnung, sie gewinnen Ihren arbeitslosen Männern das Abendbrot. Was dort erlaubt ist, iAst bei uns in Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern verboten - Das gewerbliche Ausspielen in der Öffentlichkeit, so auch in konzessionierten Räumen. Nichtbeachtung wird nach §286 StGB geahndet. Eine Ausnahme bildet das Schaustellergewerbe mit seinen besonderen Bestimmungen.

Was ist erlaubt?

  • Innerhalb geschlossener Club- oder Vereinsfeiern darf jedes Mitglied und geladener Gast an Bingoveranstaltungen teilnehmen, wenn nach Ausschüttung aller Preise der Reingewinn abzüglich aller Kosten dem eingetragenen Verein zugute kommt.
  • Bei einer öffentlichen Ausspielung, z.B. in einer Discothek oder Gaststätte, darf die Teilnahme an der Bingoveranstaltung nichts kosten. Sie darf weder von einer Leistung abhängig gemacht werden(Kauf eines Getränkes), noch dürfen sogenannte verschleierte Kosten(erhöhter Eintrittspreis am Bingoabend) erhoben werden. Unter diesen Voraussetzung dürfen Gewinne bis zum Einzelwert von EUR 50.- als Kosten geltend gemacht werden. Gewinne mit höherem Wert müssen privat finanziert werden.
  • Für eine öffentliche Ausspielung, bei der die Teilnahme von einer Leistung abhängig ist, das Bingoticket etwas kostet, oder verschleierte Kosten vorhanden sind, gilt folgendes: der Durch die Bingoveranstaltung erzielte Gewinn darf nicht beim Veranstalter verbleiben. Hierbei wird vorher mit einem eingetragenen Verein oder einer als gemeinnützig anerkannten Institution vereinbart, daß die Ausspielung zu deren Gunsten geschieht. Die ausgeschütteten Preise werden von den Einnahmen abgezogen, der verbleibende Gewinn wird - werbewirksam- abgeführt.

Weiterführende Links: www.bingo.com

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